Allgemeine Geschäftsbedingungen der Accounting & Controlling-Akademie

1.    Geltungsbereich
(1)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der

Accounting & Controlling-Akademie GBR:
Prof. Dr. Corinna Ewelt-Knauer
Prof. Dr. Thorsten Knauer
Prof. Dr. Friedrich Sommer und
Prof. Dr. Arnt Wöhrmann
(im Folgenden „A&C-Akademie“ genannt)

und dem
(potentiellen) Teilnehmer der Seminarveranstaltungen der A&C-Akademie
(im Folgenden „Teilnehmer“ genannt)

beim Abschluss eines Vertrages über ein Seminar oder mehrere Seminare bspw. für ein Zertifikat (im Folgenden „Seminar“ genannt). Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter.

(2)    Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers wird widersprochen, es sei denn, es ist explizit und schriftlich etwas anderes vereinbart.

(3)    Die nachfolgenden Bedingungen gelten sowohl für Teilnehmer im Sinne eines Verbrauchers als auch für Teilnehmer im Sinne eines Unternehmers. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2.         Leistungen der A&C-Akademie
(1)    Die A&C-Akademie bietet ausschließlich Präsenzveranstaltungen im Rahmen von Seminaren an. Lediglich Prüfungen können ggf. als sog. „take home exams“ zuhause von den Teilnehmern schriftlich abgelegt werden. Der Inhalt des Seminars ergibt sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Website der A&C-Akademie.

(2)    Aufgrund des Präsenzcharakters der Seminare erbringt die A&C-Akademie ihre Leistungen primär im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer und in von ihr hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung des gewünschten Seminars. Eine Ausnahme stellt ggf. lediglich das sog. „take home exam“ dar – hier erbringt die A&C-Akademie ihre Leistung durch eine Übersendung der Prüfungsaufgaben sowie der Korrektur der Prüfungsaufgaben. Die A&C-Akademie kann den Zeitpunkt und den Ort der Korrektur frei wählen, der Teilnehmer hat kein Recht bei der Korrektur anwesend zu sein oder die Korrektur zu hinterfragen.

(3)    Die A&C-Akademie erbringt ihre Leistungen durch qualifiziertes, von ihr ausgewähltes Personal. Dabei kann sich die A&C-Akademie auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in ihrem Auftrag tätig werden. Der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung des gewünschten Seminars.

(4)    Die A&C-Akademie erbringt ihre Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet die A&C-Akademie aber nicht. Insbesondere übernimmt die A&C-Akademie keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt, oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, worauf die A&C-Akademie keinen Einfluss hat.


3.     Vertragsabschluss
(1)    Die auf der Website der A&C-Akademie beschriebenen Seminare stellen keine verbindlichen Angebote seitens der A&C-Akademie dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer.

(2)    Der Teilnehmer kann sein Angebot über das auf der Website der A&C-Akademie oder über das auf der Website eines vom beauftragen Dienstleisters bereitgestellte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Teilnehmer, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das ausgewählte Seminar ab. Ferner kann der Seminarteilnehmer das Angebot auch per E-Mail oder postalisch gegenüber der A&C-Akademie abgeben.

(3)    Die A&C-Akademie kann das Angebot des Teilnehmers innerhalb von sieben Tagen annehmen, indem sie dem Teilnehmer

a.    eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer maßgeblich ist, oder
b.    nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt die A&C-Akademie das Angebot des Teilnehmers innerhalb der vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass das vom Teilnehmer ausgewählte Seminar schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und die A&C-Akademie das Angebot des Teilnehmers nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Seminars annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

(4)    Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

(5)    Bei einer Anmeldung über die Website der A&C-Akademie ober über die Website eines von ihr beauftragten Dienstleisters wird der Vertragstext von der A&C-Akademie gespeichert und dem Teilnehmer nach Absendung seines Angebots nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. per E-Mail,) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Teilnehmer nach Absendung seines Angebots jedoch nicht mehr über die Website der A&C-Akademie bzw. über die die Website eines von ihr beauftragten Dienstleisters abgerufen werden.

(6)    Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der A&C-Akademie kann der Teilnehmer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

(7)    Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

(8)    Meldet der Teilnehmer weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen.


4.    Preise und Zahlungsbedingungen
(1)    Für die Teilnahme an einem Seminar wird ein Entgelt erhoben. Sofern sich aus dem Angebot der A&C-Akademie nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Seminarentgelten um Nettopreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer noch nicht enthalten.

(2)    Für das Ablegen von Prüfungen wird ein gesondertes Entgelt erhoben. Sofern sich aus dem Angebot der A&C-Akademie nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Prüfungsentgelten um Nettopreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer noch nicht enthalten.

(3)    Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzseminaren sind nicht im Preis inbegriffen und vom Teilnehmer zu tragen, sofern sich aus der Seminarbeschreibung der A&C-Akademie nichts anderes ergibt. Im Übrigen sind insbesondere Übernachtung und Anreise durch den Teilnehmer eigenständig zu organisieren.

(4)    Das Seminarentgelt ist mit Bestätigung der Seminaranmeldung durch die A&C-Akademie innerhalb von zwei Wochen fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Das Seminarentgelt ist per Banküberweisung zu entrichten. Sollte das Seminar vor Ablauf dieser zwei Wochen beginnen, dann ist das Seminarentgelt unverzüglich und spätestens bis zum Beginn des Seminars zu entrichten.

(5)    Das Prüfungsentgelt ist mit Bestätigung zur Prüfungsanmeldung durch die A&C-Akademie fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Das Seminarentgelt ist per Banküberweisung zu entrichten.

(6)    Kosten für Kommunikationsmittel, insbesondere den Internetzugang und dessen Benutzung, trägt der Teilnehmer selbst.


5.    Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
(1)    Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der A&C-Akademie möglich.

(2)    Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der A&C-Akademie ein, so haften der Dritte genauso wie der Teilnehmer der A&C-Akademie als Gesamtschuldner für das Seminarentgelt und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.


6.     Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
(1)    Die A&C-Akademie schreibt für ihre Seminare eine Mindestteilnehmerzahl vor.

(2)    Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die A&C-Akademie bis spätestens sieben Tage vor Seminarbeginn durch Erklärung gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag sanktionslos zurücktreten. Die A&C-Akademie wird dem Teilnehmer ihre Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben Tage vor Seminarbeginn in der Regel per Email zugehen lassen.

(3)    Macht die A&C-Akademie von ihrem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Teilnehmer die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen anderen Seminar verlangen, wenn die A&C-Akademie in der Lage ist, ein solches Seminar ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung der A&C-Akademie diesem gegenüber geltend zu machen.

(4)    Macht der Teilnehmer nicht von seinem Recht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird die A&C-Akademie dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Seminarentgelt unverzüglich zurückerstatten.


7.  Dozenten, Termine und Studienort
(1)    Die A&C-Akademie bestimmt alleinig den Seminarleiter und den Veranstaltungs- und Prüfungsablauf nach billigem Ermessen.

(2)    Die A&C-Akademie legt die Veranstaltungs- und Prüfungstermine fest. Der Erfüllungsort für die von der A&C-Akademie geschuldeten Seminarleistung ist der von der A&C-Akademie ausgewählte Seminarort.

(3)    Es liegt im Ermessen der A&C-Akademie sog. „take home exams“ als Prüfungsleistung festzusetzen. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Prüfungsleistung alleine ohne Überwachung durch die A&C-Akademie zu erbringen.


7.     Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

(1)    Die A&C-Akademie behält sich vor, Zeit, Ort und/oder Inhalt des Seminars zu ändern. Bei unerheblichen Leistungsänderungen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Mehrkosten oder auf Rücktritt vom Vertrag.

(2)    Als unerhebliche Leistungsänderungen gelten:

a.    Die Änderung eines Seminarleiters ist eine unerhebliche Leistungsänderung.
b.    Die Aktualisierung von Seminarinhalten insbesondere aufgrund aktueller neuer Entwicklungen, wie bspw. einer geänderten Gesetzeslage.
c.    Die Verlegung des Veranstaltungsortes an einen anderen Ort in zumutbarer Entfernung ist eine unerhebliche Leistungsänderung.
d.    Der auch unangekündigte Ausschluss einzelner auf der Website angekündigter Seminarinhalte.

(3)    Erhebliche Leistungsänderungen wird die A&C-Akademie dem Teilnehmer unverzüglich mitteilen. Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen anderen Seminar verlangen, wenn die A&C-Akademie in der Lage ist, ein solches Seminar ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten.

(4)    Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Information der A&C-Akademie über die erhebliche Leistungsänderung dieser gegenüber geltend zu machen.

(5)    Die A&C-Akademie ist berechtigt, das Seminar aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Seminarleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Seminarentgelts abzusagen. Die A&C-Akademie wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Weitere Kosten, die bei den Teilnehmern durch die auch kurzfristige Absage entstehen, bspw. durch Stornierung von Flug- oder Bahntickets oder Hotelzimmern, werden von der A&C-Akademie nicht erstattet.


8.     Rücktrittsrecht & Stornierung & Widerruf
(1)    Der Teilnehmer kann bis zu 6 Wochen vor Beginn des Seminars eine Buchung in Textform (z.B. E-Mail) gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr von 50 Euro (zzgl. gesetzlicher MwSt.) stornieren. Ein bereits gezahltes Seminarentgelt wird nach Abzug der Stornierungsgebühr unmittelbar an den Teilnehmer erstattet. Bei einer späteren Stornierung, Absage oder Nichtteilnahme fällt die volle Teilnahmegebühr an. Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer der A&C-Akademie vorschlagen, wozu auf § 5 der AGB verwiesen wird.

(2)    Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Teilnehmers wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für das Widerrufsrecht aufgrund des geschlossenen Fernabsatzvertrags (§312g Abs. 1 BGB), wenn der Teilnehmer ein Verbraucher ist. Demnach kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen von seinem Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen. Es wird ein schriftlicher Widerruf empfohlen, der zu richten ist an: Accounting &Controlling-Akademie, Heckengang 1, 58509 Lüdenscheid. Die Frist für den Widerruf beginnt, sobald dem Teilnehmer die Bestätigung zur Seminarteilnahme zugeht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Beginnt das Seminar vor Ablauf der Widerrufsfrist, so endet die Widerrufsfrist mit Beginn des Seminars (verkürzte Widerrufsfrist), wenn der Verbraucher daran teilnimmt. Ansonsten endet die verkürzte Widerrufsfrist, wenn das Seminar beendet ist (§ 356 Abs. 4 BGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Ggf. bereits gezahlte Seminarentgelte werden umgehend erstattet. Im Übrigen gelten diese AGB als Belehrung zum Widerrufsrecht.


9.     Lehrmaterial
(1)    Die A&C-Akademie ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung des Seminars erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrmaterialien, die dem Teilnehmer gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Seminar überlassen werden. Das dem Teilnehmer elektronisch oder gedruckt zur Verfügung gestellte Lehrmaterial ist ausschließlich zum Zweck des Studiums und zum persönlichen Gebrauch bestimmt.

(2)    Der Teilnehmer darf die Inhalte des Seminars einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrmaterialien lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis der A&C-Akademie ist der Teilnehmer insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder zu photographieren oder Lehrmaterialien zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Alle Rechte liegen, sofern nicht gesondert vereinbart oder gekennzeichnet, bei der A&C-Akademie. Die Urheberrechte der A&C-Akademie sind zu schützen. Im Übrigen gilt das Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

(3)    Sollte der Teilnehmer ein Unternehmer sein, ist dieser ebenfalls nicht berechtigt, die Unterlagen sonstigen Mitarbeitern oder Dritten zur Nutzung (ganz oder in Teilen) zu überlassen, für diese (ganz oder in Teilen) zu vervielfältigen und/oder den Dritten deren Inhalte (ganz oder in Teilen) zugänglich zu machen und/oder die Unterlagen (ganz oder in Teilen) öffentlich zugänglich zu machen.

(4)    Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Unterlagen zu bearbeiten oder die vorhandenen Vermerke zur Urheberschaft oder die Hinweise auf die A&C-Akademie als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zu entfernen.

(5)    Macht ein Dritter gegenüber dem Teilnehmer Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Seminarunterlagen geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet die A&C-Akademie wie folgt:
Die A&C-Akademie wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Unterlagen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Seminarinhalt in für den Teilnehmer zumutbarer Weise darstellen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.

(6)    Das dem Teilnehmer von der A&C-Akademie zur Verfügung gestellte Lehrmaterial hat unterstützenden Charakter. Es entbindet den Teilnehmer in keinem Fall von der Verpflichtung eines eigenen Literaturstudiums, der Anwesenheit an Seminartagen und der Verfolgung aktueller Entwicklungen im Themenfeld. Insbesondere kann das Lehrmaterial mögliche Prüfungsinhalte nicht komplett abbilden.

(7)    Weiteres Lehrmaterial (z. B. Gesetzestexte, weiterführende Literatur und Hilfsmittel) hat sich der Teilnehmer auf eigene Kosten zu besorgen.

(8)    Die A&C-Akademie behält sich vor, das zur Verfügung gestellte Lehrmaterial zu ändern oder zu ersetzen, insbesondere es regelmäßig zu aktualisieren.

(9)    Für die Richtigkeit der Informationen im Lehrmaterial wird keine Haftung übernommen.


10.    Haftung
(1)    Die A&C-Akademie haftet im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2)    Die Accounting & Controlling-Akademie haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf Sach- und Vermögensschäden nicht, außer wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut (im Folgenden „Kardinalpflicht“), verletzt hat. Die Haftung wegen Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist ihrerseits auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

(3)    Im Übrigen haftet die A&C-Akademie für keine Unfälle bei An- und Abreise zu den Seminaren oder während der Seminare der A&C-Akademie.

(4)    Weitere Haftungstatbestände gegenüber der A&C-Akademie sind ausgeschlossen. Die A&C-Akademie haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

(5)    Die Unterlagen, Ausführungen und Darstellungen der Accounting & Controlling-Akademie berücksichtigen den Rechtsstand im Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen des jeweiligen Dozenten. Sie geben in der Regel die vom Dozenten als vorzugswürdig erachtete Auffassung wieder. Eine abschließende Aufbereitung wird nicht garantiert. Wir weisen darauf hin, dass die getroffenen Aussagen insbesondere durch spätere Entwicklungen, bspw. in der Rechtsprechung oder der Wissenschaft, beeinflusst werden können. 

(6)    Zu Änderungen in den Unterlagen, Ausführungen oder Darstellungen besteht zu keinem Zeitpunkt eine Informationspflicht seitens der Accounting & Controlling-Akademie. 

(7)    Die Unterlagen, Ausführungen oder Darstellungen der Dozenten ersetzen keine Rechts- bzw. Steuerberatung. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und begründen so keinen Haftungsanspruch. 

(8)    Für Richtigkeit, Aktualität, Qualität und Vollständigkeit sämtlicher dargestellter Unterlagen, Ausführungen oder Darstellungen wird keine Gewähr übernommen. 

(9)    Wir übernehmen keine Haftung für gegen die Teilnehmer gerichtete (materielle oder ideelle) Ansprüche, welche dadurch entstehen können, dass Sie Inhalte, Ausführungen, Unterlagen oder Darstellungen einer weiteren Verwendung zugeführt haben. Dies gilt selbst dann, wenn diese unrichtig oder unvollständig gewesen sein sollten. 

(10)    Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der A&C-Akademie für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.


11.     Haftung bei Verschulden des Teilnehmers
Hat der Teilnehmer durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die A&C-Akademie und der Teilnehmer den Schaden zu tragen haben.


12.     Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
(1)    Der Teilnehmer ist verpflichtet, der A&C-Akademie sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Seminars von Bedeutung sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es insbesondere erforderlich, dass der Teilnehmer der A&C-Akademie Änderungen seines Namens und seiner Kontaktdaten, insbesondere seiner Emailadresse, unverzüglich mitteilt.

(2)    Der Teilnehmer hat Bescheinigungen und sonstige Mitteilungen der Accounting & Controlling-Akademie auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. Grundsätzlich gelten Bescheinigungen und sonstige Mitteilungen als durch den Teilnehmer genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von sechs Wochen Wiederspruch einlegt.


13.     E-Mail-Adresse
(1)    Sofern nicht anders vereinbart ist es zur ordnungsgemäßen und zeitnahen Abwicklung aller mit dem Seminar zusammenhängenden Formalitäten erforderlich, dass der Teilnehmer der A&C-Akademie eine E-Mail- Adresse angibt und diese regelmäßig überprüft. So werden z. B. Terminpläne, Änderungen, Seminarhinweise und wichtige Informationen dem Teilnehmer in der Regel per E-Mail zur Verfügung gestellt.

(2)    Die E-Mail-Kommunikation kann unverschlüsselt erfolgen.

(3)    Der Teilnehmer hat Sorge zu tragen, dass die E-Mail-Adresse vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt ist.


14.     Datenschutz
Die A&C-Akademie beachtet die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Sie speichert Daten der Teilnehmer im Rahmen der Vertragsabwicklung nach § 28 BDSG.


15.     Änderungen
(1)    Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer auf der Homepage sowie per Email bekannt gemacht. 

(2)    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Ein möglicher Widerspruch muss der A&C-Akademie innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen zugehen.


16.     Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1)    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)    Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der A&C-Akademie der Sitz der A&C-Akademie.


17.     Schriftform
(1)    Es bestehen keine Nebenabreden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(2)    Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.


18.     Alternative Streitbeilegung
Die A&C-Akademie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, bspw. mit Blick auf § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht bereit.
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